Müssen CBD-Kosmetikprodukte über das CPNP gemeldet werden?
Müssen CBD-Kosmetikprodukte beim CPNP gemeldet werden? Ja, CBD-Kosmetikprodukte müssen beim CPNP gemeldet werden, wenn sie in der Europäischen Union vermarktet werden. Diese Anforderung gilt für alle Kosmetikprodukte, auch solche mit CBD, im Rahmen der Einhaltung der EU-Vorschriften zur Sicherheit und Kennzeichnung von Kosmetika. Die Meldung stellt sicher, dass die zuständigen Behörden über Inhaltsstoffe, Formulierung und Verwendungszweck des Produkts informiert sind, was die Verbrauchersicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften fördert. Marken müssen die etablierten Melderichtlinien befolgen, um ihre Produkte erfolgreich auf dem EU-Markt einzuführen. Insgesamt ist die Einhaltung des CPNP entscheidend für legales Marketing und Verbraucherschutz (Europäische Kommission, 2020).