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Können Unternehmen außerhalb der EU das CPNP zur Produktanmeldung nutzen? Unternehmen außerhalb der EU können das CPNP nicht direkt zur Produktanmeldung nutzen; sie müssen jedoch eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen, die den Anmeldeprozess abwickelt. Diese verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht und die erforderlichen Informationen über das CPNP übermittelt. Durch die Benennung einer verantwortlichen Person mit Sitz in der EU können Unternehmen außerhalb der EU ihre Kosmetikprodukte legal in der EU vermarkten. Diese Anforderung stellt sicher, dass es innerhalb der EU einen Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden in Bezug auf Produktsicherheit und -konformität gibt. Insgesamt ist die Beauftragung einer verantwortlichen Person für Unternehmen außerhalb der EU unerlässlich, um den CPNP-Anmeldeprozess zu bewältigen (Europäische Kommission, 2020).