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Kann ich ein Produkt mit CBD als Inhaltsstoff melden, wenn es aus Hanf gewonnen wird? Ja, Sie können ein Produkt mit CBD als Inhaltsstoff melden, wenn es aus Hanf gewonnen wird, vorausgesetzt, dass das CBD den EU-Vorschriften entspricht. Die Hanfquelle muss eine gesetzlich zugelassene Sorte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 % sein. Darüber hinaus müssen alle Sicherheitsbewertungen und -dokumente in Ordnung sein, um die Einhaltung der Kosmetikvorschriften zu gewährleisten. Die ordnungsgemäße Meldung solcher Produkte über das CPNP ermöglicht deren legale Vermarktung innerhalb der EU. Insgesamt ist die Einhaltung der Beschaffungs- und Sicherheitsvorschriften für die Einhaltung der Vorschriften unerlässlich (Europäische Kommission, 2020).