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Welche Produktarten müssen über das CPNP gemeldet werden? Zu den Produkten, die über das CPNP gemeldet werden müssen, gehören alle kosmetischen Produkte für den menschlichen Gebrauch, einschließlich Hautpflege-, Haarpflege- und Make-up-Produkte. Diese Anforderung gilt sowohl für Fertigprodukte als auch für Produkte, die erstmals in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden. Das CPNP deckt ein breites Spektrum an Kosmetikkategorien ab und stellt sicher, dass alle Produkte vor dem Verkauf an Verbraucher die erforderliche behördliche Prüfung durchlaufen. Marken müssen das CPNP-Meldeverfahren einhalten, um ihre Kosmetikprodukte in der EU legal vermarkten zu können. Insgesamt gewährleistet diese Anforderung einen einheitlichen Sicherheits- und Transparenzstandard auf dem gesamten Kosmetikmarkt (Europäische Kommission, 2020).